Lipps, Wolfgang1981-01-122020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251980https://orlis.difu.de/handle/difu/470908Das sog. "Berliner-Modell" zur Vorverlegung der Zeitpunkte, zu denen Sonderabschreibungen und Investitionszulagen nach dem BerlinFG in Anspruch genommen werden können, ist nicht rechtswidrig. Unter diesem Modell vorgenommene Anzahlungen durch Wechsel, ebenso wie Zahlungen auf Sperrkonten, stellen rechtmäßige Anzahlungen im Sinne des BerlinFG, des Investitionszulagengesetzes und des § 7a Abs.2 EStG dar. Entgegenstehende Auffassungen von Finanzbehörden sind unrichtig. Hierzu, sowie zur Praxis des Berliner Modells äußert sich der Bericht. hbRechtWirtschaftSonderabschreibungInvestitionszulageBerlinförderungsgesetzEinkommensteuergesetzAbschreibungsgesellschaftStrafverfolgungRechtslageKritikBerliner ModellZur Strafbarkeit des sogenannten "Berliner Modells".Zeitschriftenaufsatz052018