Gruber, WolfgangSalzgeber, Joseph2009-09-252020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920111861-6631https://orlis.difu.de/handle/difu/273156Mit dem § 163 Abs. 2 FamFG bekam der familienrechtspsychologische Sachverständige explizit die Aufgabe, im Rahmen seines sachverständigen Vorgehens auf Einvernehmen zwischen den Parteien hinzuwirken. Um diesen erweiterten oder impliziten Auftrag erfüllen zu können, wird der Sachverständige auf Grundlage seiner Diagnostik, neben psychologischen Interventionen, wie kognitive Umstrukturierung, Beratung, Coaching und Probehandeln, auch auf Strukturierung des Vorgehens und Gesprächstechniken, wie sie u.a. in der Mediation zum Tragen kommen, zurückgreifen. In Einzelfällen wird er sogar Mediation als eigene Interventionsform in der Begutachtung verwenden. Im Folgenden wird versucht, auf die Schwierigkeiten und Vorteile der Anwendung des Mediationskonzepts in der praktischen Tätigkeit des familienpsychologischen Sachverständigen einzugehen. Dabei werden zuerst kurz das Tätigkeitsfeld des psychologischen Sachverständigen sowie das Grundkonzept der Mediation skizziert und die Möglichkeiten der praktischen Umsetzung des Mediationskonzepts im Rahmen der gutachterlichen Tätigkeit dargestellt.Mediation als Intervention im Rahmen der familienpsychologischen Sachverständigentätigkeit.ZeitschriftenaufsatzDR19060GesetzgebungVerfahrensrechtFamilieKindSachverständigerAufgabenbereichFamFGMediation