Züll, Gerd Michael1992-03-102020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261990https://orlis.difu.de/handle/difu/568531Die Finanzrechtsprechung betont immer wieder, daß die Einstufung der Gewährung des Gebrauches an einer Sache als Miete auch im Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuerrecht nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts vorzunehmen sei. Im wesentlichen verdienen die Urteile der Finanzgerichte auch Zustimmung aus zivilrechtlicher Sicht. Jedoch halten sie sich oft allzusehr an die Grundformen der Miete der Pargr. 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches, ohne zu überprüfen, ob nicht davon abweichende Individualvereinbarungen dennoch mit dem Begriff der Miete des BGB vereinbar sind. Zum Beispiel stufen die Finanzgerichte die bloße Einräumung eines Mitgebrauchs an der Mietsache nicht mehr als Miete ein, was zivilrechtlich nicht haltbar ist. Zu seinen Feststellungen gelangt der Autor, indem er auf zivilrechtliche Fragen die Antworten der Finanzgerichte gibt und diese wiederum mit der Argumentation der Zivilgerichte vergleicht. lil/difuMietrechtMietvertragMietePachtRechtsprechungZivilrechtSteuerrechtVerwaltungsrechtSteuerWohnungswesenMietwesenRechtWohnungProbleme des Mietrechts in der steuerlichen Judikatur.Graue Literatur156521