2004-02-092020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620023-902015-40-3https://orlis.difu.de/handle/difu/177030Von den über 150.000 Gebäuden Wiens haben lediglich etwa 100 eine Gesimshöhe von über 40 Metern und sind damit Hochhäuser im Sinne der Wiener Bauordnung. Im Rahmen der städtebaulichen Leitlinien werden mit der Veröffentlichung die Richtlinien für die Planung und Beurteilung von Hochhausprojekten vorgelegt. Ausgangspunkt sind dabei die Definition von Ausschlusszonen aufgrund des Stadt- und Landschaftsbildes sowie stadtstrukturelle Ausschlusszonen. Umgekehrt sind damit alle nicht als Ausschlusszonen deklarierten Stadtbereiche als potenzielle Eignungszonen zu betrachten. Dem Träger eines Hochhausprojekts wird künftig ein Kriterienkatalog (als Checkliste) übertragen, dessen verbindliche Erfüllung als Entscheidungsgrundlage für die Baugenehmigung dient. Die Checkliste umfasst die Benennung eines Projektteams aus Fachexperten der Standortplanung, der Verkehrsplanung, der Architektur, des Bauwesen und der Haustechnik, eine umfassende Standortprüfung der Stadt- und Verkehrsverträglichkeit, der städtebaulichen und gestalterischen Einbindung, die Darstellung der Beschattungswirkung, Erfüllung des Bedarfs an technischer und sozialer Infrastruktur, Nachweis der Nachhaltigkeit (Flexibilität) der Nutzung und der Nachhaltigkeit wesentlicher Konstruktionselemente, Realisierung unter Qualitätskontrolle, öffentliche Präsentation des Entwurfs. goj/difuHochäuser in Wien. Städtebauliche Leitlinien. Richtlinien für die Planung und Beurteilung von Hochhausprojekten.Graue LiteraturDP1608StadtentwicklungsplanungBebauungsplanungHochhausStädtebauFlächennutzungGebäudeplanungLeitbildRichtlinieBauprojektBewertungStandortplanungBebauung