Broell, Helmut1981-01-092020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251979https://orlis.difu.de/handle/difu/469991§ 29 BBauG hat die Außenbereichsvorschriften auch auf Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs erweitert. Anlagen zur Gewinnung von Kies und Sand können sich aber im Umfange eines Gewerbebetriebes auf die Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG berufen. Die Privilegierung ist zeitlich und gegenständlich beschränkt und erfasst nur die unmittelbar mit der Kies- und Sandgewinnung zusammenhängenden Aktivitäten. Bei Trockenabbau kann die Baugenehmigung nur mit Zustimmung der Gemeinde erteilt werden, bei Nassabbau, der wasserrechtliche Genehmigungen bedarf, ist nach herrschender Meinung das Einvernehmen der Gemeinde nicht erforderlich. hgBundesbaugesetzAußenbereichPrivilegiertes VorhabenKiesabbauAbgrabungAufschüttungAbbauAnlagen der Kies- und Sandindustrie als privilegierte Vorhaben im Außenbereich?Zeitschriftenaufsatz050994