Schenek, Kai-Markus2017-07-142020-01-052022-11-252020-01-052022-11-252017https://orlis.difu.de/handle/difu/239313Mit Spannung erwartet wurde die Entscheidung des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) vom 15.3.17 im Hinblick auf die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes gegen das Land Baden-Württemberg vom 18.6.16 zur Vermarktung des Stammholzes aus dem Staats-, Körperschafts- und Privatwald. Die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes wurde im Wesentlichen bestätigt, so dass es dem Land Baden-Württemberg weiterhin untersagt ist, die Vermarktung von Rundholz für Körperschaft- und Privatwälder mit einer Fläche von mehr als 100 Hektar durchzuführen.Stammholzkartell: Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes.ZeitschriftenaufsatzDH24939NaturWaldGemeindewaldStaatswaldPrivatwaldBewirtschaftungForstwirtschaftHolzwirtschaftWettbewerbRechtsprechungKartellrechtWaldgesetzWettbewerbsrecht