Rogalski, Wojciech2015-05-272020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520151868-9531https://orlis.difu.de/handle/difu/215353Im Juli 2014 veröffentlichte die Europäische Kommission ihr Gesetzespaket zur Kreislaufwirtschaft. Als Teil dieses Pakets legte die Kommission den Richtlinienvorschlag COM (2014) 397 vor, der Bezug nimmt auf die Recycling- und sonstigen Abfallziele in der Europäischen Union (EU). Er entspricht den Zielen des Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa und den Vorgaben des 7. Umweltaktionsprogramms. Vorgeschrieben wird, dass die Abfallhierarchie in allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt wird. Das Abfallaufkommen soll gesenkt werden. Auch soll eine umfassende Strategie zur Bekämpfung unnötiger Lebensmittelabfälle ausgearbeitet werden. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass recycelte Abfälle als wichtige und zuverlässige Rohstoffquelle der Union verwendet werden. Die energetische Verwertung wird auf Materialien begrenzt, die nicht recycelbar sind, und die Deponierung auf Abfälle, die nicht verwertbar sind. Im Dezember 2014 hat die EU das Gesetzespaket zur Novellierung des europäischen Abfallrechts "vorläufig" zurückgezogen. In dem Beitrag werden die einzelnen Vorschläge der EU-Kommission erläutert und kommentiert. Im Mittelpunkt stehen mögliche negative Folgen für die bestehende Abfallwirtschaft und Alternativen.Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Der ursprüngliche Richtlinienvorschlag "Zero-Waste-Paket" beinhaltet mehrere unrealistische Vorgaben.ZeitschriftenaufsatzDH21795EntsorgungAbfallAbfallartAbfallmengeAbfallbehandlungAbfallverwertungRecyclingEnergiegewinnungAbfallrechtRichtlinieEuroparechtAbfallvermeidungKreislaufwirtschaftSekundärrohstoffRessourcenschutz