Kemkes, Walter1993-05-062020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251992https://orlis.difu.de/handle/difu/95516Der Treuhandanstalt ist das gesamte ehemals volkseigene Vermögen aus dem Bereich der Forstwirtschaft zur Privatisierung übertragen worden. Davon sind allein in Thüringen 370.000 ha Waldfläche betroffen. Auf etwa 80.000 ha davon bestehen in Thüringen Restitutionsansprüche seitens der Kommunen. Für eine Rückübertragung müssen die Städte und Gemeinden des Landes den Anträgen Nachweise beifügen, deren Beibringung sich in der Praxis außerordentlich schwierig gestaltet hat. In Abstimmung mit der Treuhandanstalt Berlin und dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft und Forsten hat der Gemeinde- und Städtebund Thüringen dieses Merkblatt erarbeitet, in dem allen Städten und Gemeinden, die Restitutionsansprüche auf Kommunalwald haben, Hinweise zur Nachweisführung gegeben werden sollen. st/difuRestitution des Kommunalwaldes. Merkblatt. Praktische Hinweise zur Rückübertragung.Graue LiteraturS93150019WaldForstForstwirtschaftEigentumÖffentliches EigentumGemeindeWaldRechtRückübertragungRechtsgrundlageAntragsverfahrenVolkseigentum