Weig, Anton1981-12-012020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261981https://orlis.difu.de/handle/difu/481695Die Gemeinde Heiligenstadt, die im von Natur benachteiligten Gebiet liegt und zum Bundesausbaugebiet gehört, zählt zu den zurückgebliebenen Gebieten im Sinne des Bundesraumordnungsgesetzes. Die natürlichen Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft sind als ungünstig zu bezeichnen. Das größte Hindernis für die Entwicklung der Betriebe bilden die ungünstigen Flurverhältnisse. Nur ca. 20 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen waren über befestigte Straßen und Wege anzufahren. Neben der Hauptaufgabe, der Verbesserung der Agrarstruktur, der Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe und der Verbesserung der allgemeinen Lebensverhältnisse, verfolgte die Flurbereinigung in der Gemeinde Heiligenstadt als besondere Ziele die zentralörtliche Funktion von Heiligenstadt als Kleinzentrum in einem ländlich schwach strukturierten Gebiet zu stärken, die notwendigen Verkehrswege durch die Anlage eines neuzeitlichen Straßen- und Wegenetzes zu schaffen u. a. m. st/difuStraßennetzVerkehrsinfrastrukturErholungLandschaftspflegeLandwirtschaftAgrarstrukturRaumordnungEntwicklung eines schwach strukturierten Raumes im Naturpark Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst.Aufsatz aus Sammelwerk063111