Lachmayer, Konrad2015-09-182020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520151439-6351https://orlis.difu.de/handle/difu/225009Die europäische Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG schafft im Kontext der Niederlassungsfreiheit wesentliche Voraussetzungen für den erleichterten Zugang zum nationalen Markt durch Anerkennung von Berufsausbildungen in anderen Mitgliedstaaten. In der Rechtssache Angerer hat der EuGH nicht nur konkret zur Anerkennung von Architekten Stellung genommen, sondern auch grundsätzliche Aussagen zur Berufsanerkennung getroffen und trägt damit zur Entwicklung der Grundfreiheiten weiterhin bei. Die RL 2013/55/EU greift die Rechtsprechung des EuGH auf und treibt die Verbesserung der Berufsanerkennung voran.Architektenanerkennung im Binnenmarkt.ZeitschriftenaufsatzDM15082812BaurechtArchitektBerufsausbildungRechtsprechungNiederlassungsfreiheitQualifikationBerufsanerkennungsrichtlinieBinnenmarktBaumeister