2020-04-022020-05-152022-11-252020-05-152022-11-2520190177-9184https://orlis.difu.de/handle/difu/281658Der DigitalPakt ist am 17. Mai 2019 mit dem Ziel in Kraft getreten, die Schulen der Republik mit der digitalen Zukunft vertraut zu machen. Nachdem die große Hürde einer Grundgesetzänderung überwunden wurde, können nun die insgesamt fünf Milliarden Euro Finanzmittel des Bundes an die Länder fließen, die diese wiederum in die Bildungsinfrastrutur ihrer Kommunen investieren. Jedes Land erstellt eigene Förderrichtlinien über Antragsverfahren und die Regelung aller notwendigen Details.DigitalPakt Schule.Zeitschriftenaufsatz1138-1DigitalisierungSchuleFördermittelBund-Länder-ProgrammFörderrichtlinieAntragsverfahren