Manow, Volker1995-11-282020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251993https://orlis.difu.de/handle/difu/101808Mindestvoraussetzung für jede Art von Bestandsschutz im Baurecht ist, daß das Gebäude irgendwann einmal über einen gewissen Zeitraum materiell oder formell legal gewesen sein muß. Den passiven Bestandsschutz, der einen Schutz gegen Anpassungsverlangen, Beseitigungsandrohungen und Nutzungsuntersagungen bietet, genießt der Eigentümer trotz einer geänderten Rechtslage, ohne dafür selbst tätig werden zu müssen. Dagegen sind für den aktiven Bestandsschutz und damit die Berechtigung, die zur Erhaltung und zeitgemäßen Nutzung der baulichen Anlage notwendigen Maßnahmen durchzuführen, Genehmigungsanträge des Eigentümers erforderlich. Zur Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit kann die Behörde eine verhältnismäßige Anpassung des Bauwerkes an die geänderte Rechtslage verlangen, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im eingriffsintensiven Bauordnungsrecht stärker ausgeprägt ist als im Planungsrecht. Die bauordnungsrechtlichen Anpassungspflichten sind in den Bundesländern teilweise abweichend geregelt. lil/difuBestandsschutz im Baurecht.MonographieS95320013BestandsschutzBauordnungsrechtLandesbauordnungRechtsprechungBaumaßnahmeEigentumGarageKinderspielplatzRechtsgeschichteBebauungVerfassungsrechtBaurechtBaugesetzbuch (BauGB)BauplanungsrechtGefahr