Schulz, Hermann1983-03-292020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261982https://orlis.difu.de/handle/difu/495242Diese Arbeit versucht zu erhellen, wie weit und in welchem Umfang unser Finanzrecht traditionell zurückreicht. um die bisher nicht erforschten historischen Ansätze zur Systematisierung und materiellen Ausgestaltung der Einkünfte im Gemeinwesen darzustellen, werden als Quellenbasis die gedruckten Werke der Kameralliteratur, d. h. der Schriften der Beamten der fürstlichen und königlichen Kammer- und Finanzverwaltung, aber auch der Kamerallehrer auf den Universitäten und Hohen Schulen zum Themenkreis der Erzielung, Verwendung und Verwaltung landesherrlicher bzw. staatlicher Einkünfte, herangezogen.Der Zeitraum, den diese Literaturgattung umspannt, reicht von ca. 1650 bis 1835.Zu den bisher nicht beachteten Leistungen der Kameralisten zählt, daß sie den Bereich der Einnahmen im werdenden Staat der Neuzeit nach wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten neu durchdacht haben. chb/difuKameralwissenschaftLiteraturanalyseLandesherrÖffentliche EinnahmenFinanzgeschichteDomäneBesteuerungSteuerRechtsgeschichteDas System und die Prinzipien der Einkünfte im werdenden Staat der Neuzeit - dargestellt anhand der kameralwissenschaftlichen Literatur, 1600-1835.Monographie077623