1981-08-202020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261981https://orlis.difu.de/handle/difu/478915Eine zur Zerstörung des Gebäudes führende unerlaubte Handlung des Architekten kann ein "anderes außergewöhnliches Ereignis" im Sinne des § 35 Abs. 5 Nr. 2 BBauG sein; das ist aber bei positiver Vertragsverletzung des Architekten, bei der den Bauherrn ein Mitverschulden trifft, nicht der Fall. Die Entscheidung des OVG beruht auf den § 35 Abs. 4 BBauG und 35 Abs. 5 BBauG. -y-RechtBebauungsplanungBundesbaugesetzGebäudezerstörungInstandsetzungBestandsschutzAußenbereichArchitektVertragsverletzungMitverschuldenAufsichtspflichtRechtsprechungOVG-UrteilBauplanungsrecht - Zerstörtes Gebäude im Außenbereich. OVG-Lüneburg, Urteil vom 28.2.1979 - IA 21/76.Zeitschriftenaufsatz060308