Lampe, PeterDecker, Lutz H.1981-01-092020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261979https://orlis.difu.de/handle/difu/469934Im Landesentwicklungsplan IV werden zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm Lärmschutzgebiete mit besonderen Planungsbeschränkungen abgegrenzt und entsprechend eines äquivalenten Dauerschallpegels in drei Schutzzonen eingeteilt. Die Aussagen des Landesentwicklungsplanes IV beziehen sich auf alle Flugplätze des Landes, die mit strahlgetriebenen Flugzeugen beflogen werden. Seine rechtliche Bindungswirkung bezieht sich auf alle öffentlichen Planungsträger des Bundes, des Landes und der Kommunen. Beschrieben werden die Arten des Fluglärms, Maßnahmen der Lärmbekämpfung, Abgrenzung der Lärmschutzgebiete und die Rückwirkung auf den Flugbetrieb. zaRaumordnungLandesentwicklungsplanFluglärmLärmschutzRechtsgrundlagePlanungsbeschränkungLärmschutzgebietGebietsentwicklungsplanBeteiligungsverfahrenDer Entwurf des Landesentwicklungsplanes IV.Zeitschriftenaufsatz050930