Köstlin, Thomas1991-04-292020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261989https://orlis.difu.de/handle/difu/561762Ausgehend von einem pragmatischen Kulturbegriff unterscheidet diese Arbeit grundsätzlich zwischen Kompetenzen und Organisation der Bundeskulturpolitik. Während das Kompetenzrecht die Frage nach dem zulässigen Gegenstand der Bundeskulturpolitik stellt, fragt das Organisationsrecht danach, in welcher Form, mit welchen Mitteln und welchem Instrumentarium der Bund Kulturpolitik betreiben kann. Insgesamt umspannt die Untersuchung drei gleichwertige Problemfelder der Bundeskulturpolitik: Kompetenzen, Bundesverwaltung und Kooperation. Zunächst werden jeweils die verfassungdogmatischen Grundlagen geklärt. Danach wird jeweils derselbe Fragenkomplex ein zweites Mal von der Staatspraxis her aufgerollt. Die konkreten kulturpolitischen Aktivitäten des Bundes werden systematisiert und an den zuvor gewonnenen verfassungsrechtlichen Maßstäben überprüft. Im Ergebnis erweist sich die Kulturhoheit des Bundes dabei als ein politisches Phänomen, dessen grundsätzliche Zulässigkeit sich zwar nicht bestreiten läßt, dessen Gestaltung in der Staatspraxis aber immer wieder zu rechtlichen und politischen Zweifeln Anlaß gibt. alf/difuKulturhoheitKulturpolitikBundesrechtKompetenzOrganisationsrechtKulturverwaltungBund-Länder-KooperationHochschulbauBildungsplanungForschungsförderungVerwaltungsrechtVerfassungsrechtBildungswesenKulturBildung/KulturAllgemeinDie Kulturhoheit des Bundes. Eine Untersuchung zum Kompetenz- und Organisationsrecht des Grundgesetzes unter Berücksichtigung der Staatspraxis in der Bundesrepublik Deutschland.Monographie149734