1983-12-202020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/502253Bei der zögerlichen Zahlung handelt es sich um eine schuldhafte Vertragsverletzung, da der Mieter gemäß § 279 BGB für seine Zahlungsfähigkeit einzustehen hat. -y-BaurechtRechtWohnungMietrechtMietvertragWohnraumMietpreisKündigungRechtsprechungBeschlussZahlungsverzugLG-Urteil§ 554a BGB. Der Vermieter braucht fortdauernde unpünktliche Mietzahlungen trotz mehrfacher Aufforderung zur pünktlichen Mietzahlung nicht hinzunehmen, er kann daher fristlos das Mietverhältnis kündigen. LG Hamburg, Beschluß v. 22.4.1982 - Az. 7 S 295/81.Zeitschriftenaufsatz084716