1992-06-112020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261991https://orlis.difu.de/handle/difu/570458Durch das am 1. Januar 1991 in Kraft getretene Jugendhilfegesetz (SGB VIII) werden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur mittelfristig angelegten Sozialplanung verpflichtet. Vor diesem Hintergrund entstand der Kindertagesstättenbericht 1990 der Stadt Fürth, der Aussagen zur Anzahl der in den einzelnen Stadtbezirken lebenden Kindern im Alter von 0 bis unter 14 Jahren und zum Bestand an Kinderkrippen, Tagespflegestellen, Kindergärten, Kinderhorten und anderen Einrichtungen enthält, sowie der den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Kindertagesstättenbedarfsplan 1992-1995, der als Rahmen für die zukünftige Einzelplanung im Bereich der Kindertagesstätten/Tagespflege dient. as/difuKindertagesstätteHortKrippePlanungBerichtBedarfsplanungSozialinfrastrukturBildung/KulturKindergartenKindertagesstättenbericht 1990 und Kindertagesstättenbedarfsplan 1992-1995.Graue Literatur158459