Josipovic, Neven2019-08-232020-01-062022-11-252020-01-062022-11-2520190721-880Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/252360Die EU will mit Hilfe der unbemannten Luftfahrt verschiedene Dienste, Behörden und Unternehmen miteinander vernetzen. Auch die Privatwirtschaft will insbesondere im Bereich Transport und Logistik unbemannte Luftfahrzeuge ("Unmanned Aircraft", UA) einsetzen. Seit dem Jahr 2015 arbeitet die EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) mit den EU-Organen an einheitlichen europäischen Rahmenbedingungen für UA. Es soll verschiedene Kategorien geben, die abhängig vom Risiko des Einsatzes sind. Die Basis der Regelungen bildet die Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der EU für Flugsicherheit 2018/1139 (EASA-Grundverordnung). Die EASA-Grundverordnung regelt vor allem die Anforderungen an die Konstruktion und den Betrieb von UA. Ein UA unterfällt der spezifischen Kategorie ("specific"), wenn die Vorgaben der offenen Kategorie nicht erfüllt werden. Es ist insoweit eine Genehmigung einzuholen, die von einer entsprechenden Risikoanalyse abhängt. Eine Risikoanalyse ist aber grundsätzlich entbehrlich, wenn der UA-Betrieb ein von der EASA definiertes Standardszenario erfüllt. Eine weitere Kategorie ("certified") enthält die größten Risiken und bedarf grundsätzlich einer Zertifizierung. Insgesamt sind die Anforderungen an die UA aus Sicherheitsgründen sehr hoch. Schließlich erwartet der Autor in einer ersten Phase den Betrieb von UA im genehmigungsfreien offenen Bereich.Europäische Regulierung des Betriebs unbemannter Luftfahrzeuge.ZeitschriftenaufsatzD1907431IndividualverkehrLuftverkehrLuftfahrtFlugzeugAutomatikRegulierungUnbemanntFernpilot