Wüstenberg, Malte2012-10-252020-01-042022-11-262020-01-042022-11-262010978-3-643-11082-4https://orlis.difu.de/handle/difu/200805Die Gesetzliche Rentenversicherung ist in das System des Sozialgesetzbuches mit seinen verschiedenen Sozialversicherungs- und Fürsorgezweigen eingebunden. Der Regelaltersgrenze kommt daher auch die Funktion zu, die Rentenversicherung gegen andere Teilgebiete abzugrenzen. Hierbei kommt es zwangsläufig zu Wechselwirkungen dergestalt, dass die Altersgrenze nicht nur isoliert in einem Sozialleistungszweig Wirkungen zeigt, sondern - sei es gesetzgeberisch gewollt oder "nur" faktisch - auch in einem anderen. Diese Abhängigkeiten aufzuzeigen und zu untersuchen, ist Gegenstand der Arbeit.Interdependenzen im Sozialrecht. Eine Untersuchung anhand der Regelaltersgrenze.MonographieDW26138SozialwesenRentenversicherungKrankenversicherungUnfallversicherungBehinderterSozialrechtVerfassungsrechtEuroparechtAltersgrenzeSozialgesetzbuch