Höcklin, Hanspeter1980-02-032020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261970https://orlis.difu.de/handle/difu/460809Die Ratsapotheke zu Hildesheim war hinsichtlich ihrer Verwaltungsform unter die stadteigenen Betriebe einzuordnen. Die Stellung des Ratsapothekers entsprach derjenigen eines höheren städtischen Beamten. Die Apotheke erwies sich für den Stadthaushalt als eine ergiebige Einnahmequelle, die mit ihren in die Kämmereikasse eingebrachten Überschüssen an der Spitze der stadteigenen Handelsbetriebe stand. Der Rat der Stadt war deshalb bemüht, jegliches Konkurrenzunternehmen auszuschalten. Er beanspruchte für sich das Recht auf Alleinhandel mit Apothekerwaren und versuchte dieses Monopol im 17. und 18. Jahrhundert aufrechtzuhalten. Dennoch konnte auf Dauer die Konkurrenz nicht unterbunden werden. Das Aufkommen weiterer Apotheken stellte die bisherige Betriebs- und Verwaltungsform in Frage, weil es sich zeigte, daß das Unternehmen weder der Konkurrenz gewachsen war noch weiterhin den erhofften Gewinn erbrachte. ud/difuApothekeMonopolKonkurrenzInstitutionengeschichteGesundheitswesenDie Ratsapotheke zu Hildesheim als Medizinalanstalt und stadteigener Handelsbetrieb von den ersten Nachrichten 1318 bis 1820.Monographie038426