Hansen, Carsten2006-05-312020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520061437-417Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/137629Mit dem Regionalisierungsgesetz von 1993 wurde der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) als Aufgabe der Daseinsvorsorge den Ländern übertragen. § 5 des Gesetzes enthält die Finanzierungsregelung, der zufolge die Länder ab 2002 einen festen Betrag von 6.745 Millionen Euro erhalten, der jährlich mit 1,5 Prozent dynamisiert wird. Im § 6 ist eine Revisionsklausel enthalten, nach der die Finanzierung im Jahr 2007 hinsichtlich ihrer Höhe überprüft und im Folgejahr 2008 auf neue Grundlagen gestellt wird. Die jetzige Bundesregierung will gezielt Fördertatbestände reduzieren und eine Neufestsetzung der Regionalisierungsmittel umsetzen. Zugleich sollen die Mittel auch entdynamisiert werden. Insgesamt würden sich die Kürzungen auf 2,3 Milliarden Euro bis zum Jahr 2010 belaufen. In dem Beitrag wird hinterfragt, ob die Kürzungen gerechtfertigt sind, da es sich bei den Regionalisierungsmitteln nicht um Fördermittel im Sinne von Subventionen handelt. Außerden werden die Auswirkungen auf den Nahverkehr untersucht. Befürchtet wird eine dramatische Ausdünnung des Schienenpersonennahverkehrs insbesondere in den ländlichen Gebieten. Die Kürzungen wären zudem ein falsches Signal für den Klimaschutz und hätten negative Auswirkungen auf die regionalen Arbeitsmärkte. difuRotstift kommt teuer. Zu den geplanten Kürzungen im Nahverkehr.ZeitschriftenaufsatzDH10172VerkehrÖPNVSchienenverkehrRegionalisierungDaseinsvorsorgeKompetenzFinanzierungFördermittelAbbauWirkungsanalyseAufgabenträgerRegionalisierungsgesetzKonnexitätsprinzip