Neumann, Manfred1981-05-222020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251980https://orlis.difu.de/handle/difu/474301Die Abhandlung beurteilt die Rechte des Naturschutzbeauftragten in der Öffentlichkeitsarbeit und bei der Beteiligung an Stellungnahmen zur Bauleitplanung und zu Planfeststellungsverfahren. Zu seiner Funktion als "Ombudsman" gehört auch das Recht zur Kritik in der Öffentlichkeit gegen die Gemeinde, die er berät. csRechtNaturschutzVerwaltungNaturschutzbeauftragterRechtsstellungÖffentlichkeitsarbeitZur Rechtstellung der Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen.Zeitschriftenaufsatz055478