Welge, Axel2005-07-042020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520050038-9048https://orlis.difu.de/handle/difu/155397Die Luftqualitätsrahmenrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 1992 wurde im Hinblick auf einzelne Schadstoffe und Schadstoffgruppen durch so genannte Tochterrichtlinien konkretisiert. Diese Richtlinien stellen Grenzwerte für die jeweiligen Schadstoffe auf und bestimmen die Methoden und Kriterien zur Messung und Beurteilung der Schadstoffkonzentrationen. Die rechtliche Umsetzung der EU-Vorgaben erfolgte durch das Bundesimmissionsschutzgesetz in seiner 22. Fassung. In dem Beitrag werden die daraus resultierenden Maßnahmen erläutert (Luftreinhalteplan und Aktionspläne, Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, Ermittlung von Grenzwerten) und es wird auf die Verantwortung der Städte als Träger der Verkehrs- und Bauleitplanung sowie des ÖPNV hingewiesen. difuLuftqualität in den Städten erhalten und weiter verbessern.ZeitschriftenaufsatzDI0550003UmweltschutzBundesimmissionsschutzgesetzGrenzwertLuftreinhaltungStadtplanungBauleitplanungKommunalpolitikVerkehrspolitikÖPNVKommunaler SpitzenverbandKlimaschutzLuftqualitätEU-RichtlinieUmsetzungLuftschadstoffAktionsplanLuftreinhalteplanIntegrierte VerkehrsplanungPosition