Ruttloff, Marc2013-12-202020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520130012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/220653Die öffentliche Hand greift beim Abschluss verwaltungsrechtlicher Verträge in vielen Fällen auf vorformulierte Vertragsklauseln zurück. Dennoch findet in der Praxis bislang nur sehr zurückhaltend eine Inhaltskontrolle nach den Vorschriften des AGB-Rechts statt. Wie der Beitrag zeigt, sind jedoch die §§ 305 ff. BGB über die Verweisungsnorm des § 62 Satz 2 VwVfG entsprechend und ergänzend anwendbar, wobei die öffentlich-rechtlichen Bindungen gewisse Modifizierungen erforderlich machen.Der verwaltungsrechtliche Vertrag und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.ZeitschriftenaufsatzDM13120503VerwaltungsrechtVertragVertragsrechtAllgemeine GeschäftsbedingungenBürgerliches GesetzbuchVerfassungsrecht