1986-04-092020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/522736Ein Wohnhaus, das in der landwirtschaftlich genutzten Dorfrandlage des Außenbereichs errichtet werden soll, beeinträchtigt in der Regel die natürliche Eigenart der Landschaft. Ein Vorhaben ist nicht schon deshalb siedlungsstrukturell unbedenklich, weil es an einem aus der bebauten Ortslage in den Aussenbereich führenden Weg liegt, der asphaltiert und mit Versorgungsleitungen (hier: Wasser, Kanalisation) ausgestattet ist. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: 137, 144 VwGO und 35 BBauG. (-y-)BundesbaugesetzAußenbereichLandwirtschaftRechtsprechungWohngebäudeVersorgungVersorgungsleitungBVerwG-UrteilParagraph 35BebauungsplanungBBauG § 35 Abs. 2 und 3. BVerwG, Urteil v. 25.01.85 - 4 C 29.81 - OVG Koblenz.Zeitschriftenaufsatz105960