Meiners, Hubert1985-10-222020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/516574In den Niederlanden ist durch das Planungsrecht und das Enteignungsrecht die Einflussmöglichkeit der öffentlrn Hand auf den städtischen und landwirtschaftlichen Bodenmarkt größer als in der Bundesrepublik Deutschland. Beide Marktsegmente werden scharf voneinander getrennt. Dies geschieht von der planerischen Seite durch die Pflicht der Gemeinde, Widmungspläne für die nicht zur geschlossenen Ortschaft gehörenden Gemeindeteile aufzustellen. I.d.R. wird für bestehende landwirtschaftliche Flächen die landwirtschaftliche Nutzung festgesetzt; sie werden somit einer Spekulation über die Bebaubarkeit der Grundstücke entzogen. Das niederländische Enteignungsrecht gibt den Gemeinden eine leichtere Zugriffsmöglichkeit auf Baugrundstücke, wenn diese für dringenden Wohnbedarf benötigt werden. Bei der Festsetzung von Entschädigungen werden Wertveränderungen durch den Plan, zu dessen Ausführung enteignet werden soll, nicht berücksichtigt.BaulandBodenmarktBodenpreisPlanungsrechtStädtebaurechtBodenrechtBodenBodenvorratspolitik und Baulandbeschaffung in den Niederlanden.Zeitschriftenaufsatz099654