ERTEILT2015-01-272020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520141866-4431https://orlis.difu.de/handle/difu/212058Im April 2014 sind drei neue EU-Vergaberichtlinien in Kraft getreten. Mit der Modernisierung der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe ("klassische" Vergaberichtlinie), der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe durch Marktteilnehmer in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste ("Sektorenrichtlinie") sowie der neuen Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen verfolgt die EU eine ganze Reihe auf den ersten Blick auch teilweise widerstreitender Ziele gleichzeitig. So ist es Zweck der Reformen, die Richtlinien einerseits zu vereinfachen und für die öffentlichen Auftraggeber wie auch die Unternehmen praxisgerechter zu gestalten. Andererseits soll eine öffentliche Beschaffung zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis ermöglicht werden. Deutschland ist verpflichtet, die Vorgaben der EU-Vergaberichtlinien bis spätestens zum 18. April 2016 umzusetzen. Für die öffentliche Hand bieten die Richtlinien die Chance, eine Optimierung von Beschaffungsprozessen voranzutreiben. Wesentliche Fragen, die sich Beschaffungsverantwortliche in diesem Zusammenhang stellen sollten, sowie Erfolg versprechende Ansätze wie das Warengruppenmanagement werden in diesem Beitrag vorgestellt.ALLNeue EU-Vorgaben als Chance zur Optimierung von Beschaffungsprozessen.ZeitschriftenaufsatzP3SE05G7DCF0880Institut für den Öffentlichen Sektor, BerlinBeschaffungVergabeverfahrenEuroparechtProzessoptimierungVergaberichtlinie