Beyer, Thomas C. W.1999-09-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519983428090152https://orlis.difu.de/handle/difu/76135Diese Untersuchung setzt sich mit einer eingehenden Analyse des Art. 100b EGV (Europäischer Gemeinschaftsvertrag) auseinander. Dieser Artikel ermöglicht eine Beschlußfassung des Rates, daß die Mitgliedstaaten Rechtsnormen anderer Gemeinschaftsstaaten als den eigenen gleichwertig anerkennen müssen. Hier geht es um die Anerkennung von Verwaltungsakten der Mitgliedstaaten (Zulassungen, Kontrollen oder Prüfungsbescheinigungen) auf die Verfahren der staatlichen Aufsicht über die inhaltliche Befolgung von Rechtsnormen. Dabei tritt die Aufsicht der Behörde des Anerkennungsstaates in dem Maß zurück, als die behördliche Aufsicht des anderen Staates für ausreichend erklärt wird. Vor diesem Hintergrund wird aufgezeigt, inwieweit das System des Gemeinschaftsrechts nationale Rechtsakte zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich eines gemeinschaftlichen Freiverkehrs anerkennt. kirs/difuRechtsnormanerkennung im Binnenmarkt. Zur Interpretation von Art. 100 b des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft im Spannungsfeld von Äquivalenzgrundsatz, Prinzip des gemeinschaftsrechtlichen Mindestrechtsgüterschutzes und mitgliedstaatlicher Regelungskompentenz.MonographieDW4732WirtschaftspolitikRechtsnormWirtschaftsrechtVerwaltungsrechtEuroparechtVertragBinnenmarktÄquivalenzgrundsatzGemeinschaftsrechtVerwaltungsaktAnerkennungMitgliedstaat