Selle, Klaus2019-06-142020-01-062022-11-252020-01-062022-11-2520191868-5196https://orlis.difu.de/handle/difu/255015Die Durchsetzung von Öffentlichkeitsbeteiligung auf breiter Basis ist zweifellos als Erfolg zu werten, hat aber durchaus nicht überall zu einer nebenwirkungsfreien Praxis geführt. Das war schon früher Anlass, über den eingeschlagenen Kurs nachzudenken. Inzwischen mehren sich die Zweifel, ob unsere bisherigen Grundannahmen im unübersichtlicher gewordenen "Beteiligungsgelände" noch ausreichend Orientierung bieten. Das liegt zum einen an erheblich veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Das liegt aber auch daran, dass neuere empirische Untersuchungen auf das Verfehlen zentraler Qualitätsanforderungen in Teilen der Praxis hinweisen. Hier sei dies lediglich an zwei Aspekten, die bislang völlig unstrittig als Basisanforderungen an Öffentlichkeitsbeteiligung galten, verdeutlicht: 1. Transparenz! Die Verfahren - Inhalte, Rahmenbedingungen, Akteure, Ziele, Interessen etc. - sollen klar und deutlich dargestellt werden. 2. Substanz! Es soll um etwas gehen, das Bedeutung hat - für die Beteiligten, für die zu klärenden Fragen, für die weitere Entscheidungsfindung.Intransparent und Inhaltsleer? Was aus partizipativen Mindeststandards in der Praxis werden kann.ZeitschriftenaufsatzDM19040841PartizipationBeteiligungÖffentlichkeitÖffentlichkeitsbeteiligungBeteiligungsverfahrenMindeststandardQualitätTransparenz