2004-12-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/1290461) Zur (öffentlich-rechtlichen) Geschäftsführung ohne Auftrag durch die Erfüllung von Gewässerunterhaltungspflichten seitens eines privaten Dritten "(hier Beseitigung des an einem Kraftwerksrechen angeschwemmten Pflanzenschnitts). 2) Bei Unterhaltungsarbeiten abgemähte und im Wasser treibende Wasserpflanzen sind nicht i.S. von § 22 Abs.1 WHG in das Gewässer eingebracht. difuAufwendungsersatz für Gewässerunterhaltungsmaßnahmen. BGH, Urteil vom 13. November 2003 - III ZR 368/02.ZeitschriftenaufsatzDC4714UmweltschutzGewässerschutzGewässerWasserkraftwerkUnterhaltungskostenGewässerunterhaltungUnterhaltungsmaßnahmeSchwemmgutOberflächengewässer