Wegener, Bernhard W.2010-06-232020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520100943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/170305Das europäische Naturschutzrecht ist in die Kritik geraten. Seine Auslegung und Anwendung durch die Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG verhindert angeblich eine rationale Infrastrukturentwicklung. In diesem Zusammenhang wird auch die Beteiligung der Naturschutzverbände scharf kritisiert. Der Beitrag weist diese Kritik unter Hinweis auf die Wirklichkeit der Infrastrukturentwicklung in Deutschland als unbegründet zurück. Hervorgehoben wird die positive Rolle der Naturschutzverbände bei der Kontrolle der Einhaltung des Naturschutzrechts. Aufgezeigt werden aber auch irrationale Ergebnisse der Auseinandersetzung zwischen Infrastrukturplanung und Naturschutz. Sie resultieren vor allem aus dem strukturell bedingten und erfahrungsgesättigten Misstrauen gegenüber den mit der Infrastrukturplanung betrauten Behörden. Eine immer weitergehende Verrechtlichung des Naturschutzes verspricht hier keine Lösung. Für den Naturschutz wie für die Infrastrukturentwicklung bessere Ergebnisse ließen sich durch Verhandlungen erzielen. Notwendig dafür wäre die Einrichtung eines die Naturschutzinteressen effektiv vertretenden Verhandlungspartners. Vorgeschlagen wird hierzu die europarechtliche Kreation eines "Naturerbe-Trusts".Ist die Planung noch rational? Europäisches Naturschutzrecht und nationale Infrastrukturentwicklung.ZeitschriftenaufsatzDM10060312UmweltschutzNaturschutzrechtNaturschutzRechtsprechungInfrastrukturInfrastrukturentwicklungInfrastrukturausbauEuropäischer GerichtshofNaturschutzverband