Wussow, Hansjoachim1988-01-282020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261982https://orlis.difu.de/handle/difu/540414Die Vergabe öffentlicher Aufträge, die mit Steuergeldern finanziert werden, bedarf besonderer Sorgfalt. Erfahrene Auftraggeber wissen daher, daß bei der Vergabe von Bauleistungen nicht nur auf den Angebotspreis, sondern auch auf die Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde der Bieter zu achten ist. Dies gilt auch für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. In dem Gutachten werden die bei der Vergabe von Bauleistungen zu beachtenden Vorschriften ausführlich untersucht und dargestellt. Gestützt auf die VOB/A wird begründet, daß landschaftsbauliche Anlagen mit allen Arbeiten grundsätzlich an Fachunternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus zu vergeben sind, die diese Leistungen gewerbsmäßig erbringen. Weiter wird in dem Gutachten nachgewiesen, daß öffentliche Auftraggeber Fachunternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus nicht mit der Begründung von Vergabe ausschließen dürfen, die Unternehmer seien nicht in die Handwerksrolle eingetragen. geh/difuLandschaftsbauGartenbauSportplatzbauStraßenbauBauleistungFachkundeLeistungsfähigkeitZuverlässigkeitÖffentlicher AuftragVerdingungsordnungBauleitplanungRechtBauordnungsrechtFachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen -VOB-, dargestellt am Beispiel Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau und Straßenbauer-Handwerk. Dokumentation.Graue Literatur127872