1981-08-202020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261981https://orlis.difu.de/handle/difu/479128Die Rechtsgültigkeit einer Sanierungssatzung wird vom Kläger infrage gestellt, weil die Möglichkeiten der Sanierung vom Rat nicht abgewogen worden seien. Insbesondere sei die Trassenführung einer Landstraße vorab festgelegt und nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden. Die Arbeitnehmer der Betriebe im Sanierungsgebiet seien nicht ausreichend gehört worden. Das Gericht hält die Aufstellung der Sanierungssatzung für korrekt. Die Bedenken hätten sich gegen den Bebauungsplan zu richten. csRechtStädtebauförderungsgesetzSanierungssatzungRechtsprechungRechtsgültigkeit einer Sanierungssatzung. OVG NW, Urteil vom 10.3.1980 - 11 a NE 15/77 - und - 11 a NE 13/78 - rechtskräftig.Zeitschriftenaufsatz060524