Reif, Karl2016-04-112020-01-042022-11-262020-01-042022-11-262016https://orlis.difu.de/handle/difu/216712Der sich durch den Zuzug von Flüchtlingen und Asylbewerbern drastisch verschärfenden Wohnungsnot kann nur durch eine immens auszuweitende Schaffung neuen Wohnraums begegnet werden. Dies können die öffentliche Hand und der öffentliche Wohnungsbau allein nicht bewältigen. Nur mit Aktivierung privaten Kapitals wird dies möglich sein. Und dieses wiederum kann insbesondere mit steuerlichen Anreizen gelingen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 3.2.2016 zur Einführung einer steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus sollen die Maßnahmen der Länder im Mietwohnungsbau unterstützt werden, um insbesondere private Investoren zum Bau neuer Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt anzuregen. Hierfür soll eine zeitlich befristete Wiederbelebung des Paragraphen 7b Einkommensteuergesetz (EStG) dienen. Zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung nach Paragraph 7 Absatz 4 EStG sollen im Jahr der Anschaffung/Herstellung und im darauf folgenden Jahr jeweils bis zu 10 Prozent sowie im darauf folgenden dritten Jahr bis zu 9 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuermindernd geltend gemacht werden können. In dem Beitrag werden die wesentlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme und Inhalte der neuen Sonderabschreibung genannt und abschließend wird eine Bewertung aus kommunaler Sicht vorgenommen. Es wird angemerkt, dass die vorgesehenen Maßnahmen nicht auf Gebiete "mit angespannten Wohnungsmärkten" beschränkt werden sollten, da der Bedarf nicht nur in Ballungszentren sondern auch im ländlichen Raum besteht.Steuerliche Förderung des Mietwohnungsbaus durch Sonderabschreibungen.ZeitschriftenaufsatzDH23154GesetzgebungWohnungsmarktWohnungsbedarfBevölkerungsentwicklungBevölkerungsstrukturSozialgruppeBevölkerungswanderungAusländerEinwanderungWohnungswirtschaftWohnungsbauBesteuerungSubventionGesetzentwurfKommunaler SpitzenverbandBewertungFlüchtlingAsylbewerberWohnraumförderung