Spatz, Gerhard W. R.1992-07-162020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261991https://orlis.difu.de/handle/difu/570939Der Bund beteiligt sich an vielen privatrechtlichen Unternehmensformen, um so auf wichtige Branchen in Wahrnehmung staatlicher Interessen Einfluß zu nehmen.Hier steht die Rechtmäßigkeit der gemisch-öffentlichen Unternehmen, an denen der Bund und die Länder gemeinsam beteiligt sind, zur Debatte. Durch diese Unternehmensform könnte das Bundesstaatsprinzip umgangen sein, indem die im Grundgesetz vorgesehenen Verwaltungstypen in verfassungswidriger Weise vermischt werden.Insbesondere könnte ein Verstoß gegen die Lehre vom Verbot der Mischverwaltung vorliegen, wonach jede funktionelle oder organisatorische Verflechtung der Verwaltung von Bund und Ländern unzulässig ist.Die Untersuchung ergibt, daß diese Lehre abzulehnen ist, da das Grundgesetz durchaus Mischverwaltungen vorsieht, z.B. bei Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91a, b GG) oder in der Rechtsaufsicht des Bundes über die Landesverwaltung (Art. 84 GG). Untersucht wird insbesondere die Beteiligung des Bundes und Nordrhein-Westfalens an der Kernforschungsanlage Jülich und am Flughafen Köln/Bonn. lil/difuMischverwaltungBundBundeslandÖffentliches UnternehmenKapitalgesellschaftStaatsaufgabeForschungsinstitutionFlughafenAtomenergieKompetenzVerwaltungsorganisationEnergieVerkehrVerfassungsrechtVerwaltungsrechtRechtVerwaltungVerstoßen gemischt-öffentliche Unternehmen, an denen der Bund und die Länder gemeinsam in privatrechtlicher Organisation beteiligt sind, gegen den Grundsatz des Verbots der Mischverwaltung?Graue Literatur158943