Dittus, Rolf1981-08-202020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261981https://orlis.difu.de/handle/difu/478709Darstellung ueber Inhalt und Zielsetzung des neuen Landesgesetzes, insbesondere seine baurechtlichen Bezuege sowie die neuen Denkmalbehoerden und ihre Zustaendigkeiten.Das Gesetz findet grundsaetzlich nur Anwendung auf Denkmaeler, die in die Denkmalliste eingetragen sind (konstitutive Liste).Ein weiteres Instrument zur Verwirklichung der Gesetzesziele ist die Unterschutzstellung von Denkmalbereichen durch gemeindliche Satzung. bmRechtDenkmalschutzGesetzDenkmalschutzgesetzDenkmallisteBaudenkmalDenkmalbereichBehördeZuständigkeitDas Denkmalschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.Zeitschriftenaufsatz060099