1980-02-012020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261969https://orlis.difu.de/handle/difu/446187Rechtsgrundlagen für die Satzung sind PAR. 111, Abs. 1 und 2 der Landesbauordnung sowie PAR. 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg. Sie regelt in allgemeinen Bauvorschriften Fragen des Geltungsbereichs, der baulichen Maßnahmen, der Dachformen und -deckung, der Fassadengliederung und -proportionen, der Farbgestaltung usw. Besondere Vorschriften beziehen sich auf Baudenkmäler, Denkmalschutzzonen, Werbeanlagen und Automaten und die Sanierungszonen.AltstadterhaltungStadtbildBauvorschriftSanierungStadtplanungTechnisches BauwesenTechnikPlanungArchitekturRechtStadt Bietigheim. Altstadtsatzung.Graue Literatur022126