1981-08-122020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261974https://orlis.difu.de/handle/difu/477898Die Sozialpolitik muß eine angemessene Hilfestellung für die älteren Bürger leisten. Im wesentlichen werden 3 Stufen der Altenhilfe benannt 1. offene Altenhilfe, 2. Altenwohnungen, 3. Altenwohn-, Alten- und Altenpflegeheime. Unter offene Hilfe ist die Betreuung zu verstehen, die die Selbständigkeit und die Selbstverantwortung aufrechterhalten und unterstützen, wie Altenberatung, Altenbegegnungsstätten, Altenerholung, Essenszubringerdienste, häusliche und pflegerische Hilfen. Ist die Unterstützung der älteren Mitmenschen nicht mehr durch offene Hilfe und altersgerechte Wohnungen gewährleistet, so müssen für diese Betroffenen ausreichende Altenwohn- und Pflegeheime vorhanden sein. Im einzelnen werden Bestimmungen aufgestellt, die Zahl, Bedarf, Größe, Ausstattung, Finanzierung, Träger und Belegung der Heime betreffen. st/difuAltenhilfeAltenwohnheimAltenwohnungSozialhilfeSozialwesenAltenhilfe in Baden-Württemberg.Aufsatz aus Sammelwerk059283