1981-08-202020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261981https://orlis.difu.de/handle/difu/478076Ein Festsetzung, die eine Mindestgröße des Grundstücks je Wohnung verlangt, kann nichtig sein. Im Normenkontrollverfahren kann die teilweise Nichtigkeit eines Bebauungsplans erklärt werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Plangeber den verbleibenden Teil der Festsetzung(en) auch getroffen hätte, wenn ihm die Unwirksamkeit des für nichtig erklärten Teils bekannt gewesen wäre. Die Entscheidung des OVG beruht auf den §§ 1 Abs. 7, 9, 30, 155 b Abs. 2, 183 ff Abs. 2 BBauG und 47 VwGO. -y-RechtBebauungsplanungBundesbaugesetzWohnungBebauungsplanGrundstückMindestgrößeNichtigkeitTeilnichtigkeitNormenkontrollverfahrenVerwaltungsgerichtsordnungParagraph 47RechtsprechungOVG-UrteilBauplanungsrecht - Mindestgröße der Grundstücke. Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans. OVG Bremen, Urteil vom 23.10.1979 - I T 4/79.Zeitschriftenaufsatz059461