Stöcker-Meier, ElkeRichard, Jochen2011-02-242020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252011https://orlis.difu.de/handle/difu/144885Die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU) enthält im Vergleich zur vormaligen Regelung des Paragraph 47a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) neuartige Ansätze. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) hat deshalb das Pilotprojekt "Integrierter Lärmaktionsplan Duisburg-Nord/Oberhausen" durchgeführt, um Inhalte und notwendige organisatorische Abläufe der Planung zu erproben. Das Projekt beschränkt sich im Wesentlichen auf den Straßenverkehr, der in beiden Städten die Hauptlärmquelle darstellt. Aus den Projektergebnissen wurden Schlussfolgerungen und Handlungsoptionen abgeleitet, die für andere Städte eine Hilfe bieten können. In dem Beitrag werden die Ergebnisse zusammengefasst dargestellt. Einleitend wird festgestellt, dass ein Problem aus der eingeschränkten Kartierungspflicht für Nicht-Ballungsräume resultiert. Im Einzelfall empfiehlt es sich daher, in Ballungsräumen wie auch in Nicht-Ballungsräumen geschlossene Straßenachsen zu betrachten. Bezüglich der Datenbasis für die Lärmkartierung wird ausgeführt, dass wegen der Vielzahl der beteiligten Institutionen viele Modelldaten zunächst nicht kompatibel waren. Daher musste eine Harmonisierung stattfinden. Verkehrsmodelle vereinfachen die Datenbereitstellung erheblich. Sie sollten deshalb im Hinblick auf die zweite Kartierungsphase bis zum Jahr 2012 auch von Gemeinden außerhalb der Ballungsräume aufgebaut beziehungsweise aktualisiert werden. Gleiches gilt für Geographische Informationssysteme (GIS). In dem Pilotprojekt wurde deutlich, dass für die Lärmkartierung ein zweistufiges Vorgehen sinnvoll ist, um sowohl den Anforderungen der EU als auch den lokalen Zielen des Lärmaktionsplans zu genügen. Weitere Kapitel behandeln die Festlegung von Belastungsachsen und -räumen, die Identifizierung ruhiger Gebiete, Maßnahmen zur Lärmminderung, die Verknüpfung mit weiteren Planungsinstrumenten, die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie die Wirkungskontrolle. Abschließend wird festgestellt, dass es für einen wirksamen Lärmaktionsplan erforderlich sein kann, über die verpflichtenden Anforderungen der Umgebungslärmrichtlinie und des BImSchG hinauszugehen, damit eine hohe Akzeptanz bei den Lärmbetroffenen erzielt werden kann.NRW-Pilotprojekt "Integrierter Lärmaktionsplan Duisburg-Nord/Oberhausen" - ein Erfahrungsbericht.ZeitschriftenaufsatzDH17431UmweltschutzStraßenverkehrUmweltbelastungVerkehrslärmVerdichtungsraumVerflechtungsbereichKartierungVerfahrensablaufDatenmaterialLärmbekämpfungPlanungsinstrumentEuroparechtRichtlinieBundesimmissionsschutzgesetzUmgebungslärmrichtlinieLärmkartierungLärmaktionsplanPilotprojekt