Geiger, Stefan2015-10-082020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620150012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/225265Die Freiflächenausschreibungsverordnung ist am 12. Februar 2015 in Kraft getreten. Photovoltaik-Freiflächenanlagen erhalten zukünftig nur noch eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, wenn der Anlagenbetreiber erfolgreich an einem Ausschreibungsverfahren teilgenommen und ihm die Bundesnetzagentur eine Förderberechtigung erteilt hat. Eine Renaissance der Solarparks ist nach dem starken Marktrückgang in den letzten Jahren auf Grundlage der Freiflächenausschreibungsverordnung nicht zu erwarten. Denn zum einen gilt die 10 MW-Fördergrenze fort und die Flächenkulisse wird erst ab 2016 geringfügig erweitert. Zum anderen begründen die umfangreichen Sanktionstatbestände in Form von Strafzahlungen und Vergütungsreduzierungen ein erhebliches wirtschaftliches Risiko für Entwickler, Investoren und finanzierende Banken.Freiflächenausschreibung - Renaissance der Solarparks?ZeitschriftenaufsatzDM15092402FreiflächenplanungAusschreibungSolaranlageEnergierechtPhotovoltaikanlageFreiflächenausschreibungsverordnung (FFAV)Förderungsrecht