Hartwich, Esther2011-01-042020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520100029-859Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/171566Die Kultusministerkonferenz hat 2009 einen Beschluss über den "Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung" gefasst, um das im Rahmen der sog. Qualifizierungsinitiative Deutschland gesetzte Ziel, den Anteil der beruflich qualifizierten Studienanfänger ohne Hochschulzugangsberechtigung bis 2012 deutlich zu erhöhen, umzusetzen. Gleichzeitig wurde in der Wissenschaft die Bildung einer öffentlich-rechtlichen Theorie des Bildungsrechts gefordert, ohne jedoch die berufliche Bildung mit einzubeziehen. Dies erstaunt nicht nur wegen der zunehmenden Verzahnung zwischen hochschulischer und beruflicher Bildung, sondern auch, weil ein großer Teil des Berufsbildungsrechts dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist. Daher wird im Beitrag neben der Bedeutung der beruflichen Bildung, der öffentlich-rechtliche Teil des Berufsbildungsrechts anhand des hoheitlichen Überwachungs- und Beratungsauftrags der Kammern in der beruflichen Bildung dargestellt und die Bildung einer Theorie des Bildungsrechts unter Einbezug der beruflichen Bildung gefordert.Das Berufsbildungsrecht und das öffentliche Recht. Zum Einbezug des Berufsbildungsrechts in eine "Theorie des Bildungsrechts".ZeitschriftenaufsatzDM10121645BildungHochschuleBerufsausbildungAusbildungsstätteÖffentliches RechtBildungsrechtBerufsbildungBerufsbildungsrechtBerufsbildungsgesetzHochschulzugang