1996-08-292020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2619940005-7134https://orlis.difu.de/handle/difu/23199Das Landesentwicklungsprogramm als landesplanerisches Gesamtkonzept für Bayern formuliert die Leitlinien für eine auf die jeweiligen räumlichen Gegebenheiten abgestimmte ausgewogene Landesentwicklungspolitik. Dies bedeutet Erhaltung und Stärkung der Wirtschaftskraft der Verdichtungsräume (Sicherung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit in einem Europa der Regionen) und eine nachhaltige Zukunftssicherung des ländlichen Raumes (Ausbau von Versorgungseinrichtungen und wirtschaftsnaher Infrastruktur, Wohnungsversorgung, Bereitstellung von Bauland etc.). Weitere Schwerpunkte bilden der Ausbau leistungsfähiger Verkehrsverbindungen zu den neuen Bundesländern und zu den Nachbarstaaten sowie die Wiederherstellung grenzüberschreitender sozioökonomischer Verflechtungen. - We.Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern -LEP- vom 25.Januar 1994.ZeitschriftenaufsatzB96070112Landesplanungsprogramm