2004-04-022020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620040340-7497https://orlis.difu.de/handle/difu/128651BGB §§ 556, 556 a, 535, 242: Eine - zulässige - Änderung des Umlageschlüssels für Nebenkosten muss dem Mieter vorweg vor Beginn der Abrechnungsperiode mitgeteilt werden. Eine nachträgliche Mitteilung nur im Rahmen von Nebenkostenabrechnungen ist nicht zulässig. OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.3.2003 - 7 U 50/02. difuÄnderung von Umlageschlüsseln.ZeitschriftenaufsatzDC4319MietwesenMietrechtMieterVermieterBetriebskostenUmlegungMietnebenkostenNebenkostenBetriebskostenabrechnungUmlageverfahrenVerteilungsschlüsselÄnderungMitteilungspflicht