Holznagel, BerndGöge, Marc-StefanSchumacher, Pascal H.2006-05-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520062005: 3-452-25927-70012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/160208Mit der Verabschiedung des EnWG 2005 wurden neben der Bundesnetzagentur auch die Länder in die Regulierung der Strom- und Gasnetze einbezogen. Obwohl die Wahrnehmung regulierungsspezifischer Aufgaben für die Länder nicht vollkommen neu ist, sehen sich einige außer Stande, den ihnen zugewiesenen Verpflichtungen umfassend nachzukommen. Daher möchte ein Teil der Länder von der ihnen durch die Bundesregierung zugesicherten Möglichkeit Gebrauch machen, die Regulierungsaufgaben durch die Bundesnetzagentur im Wege der Organleihe zu erfüllen. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Übertragung der Landesregulierungsaufgaben auf die Bundesnetzagentur zulässig ist. Dabei gilt es verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere mögliche Verstöße gegen das Verbot der Mischverwaltung und das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit, auszuräumen. Eine Analyse des Verwaltungsabkommens zwischen dem Bund und der Freien Hansestadt Bremen führt letztlich zu dem Ergebnis, dass diese Form der Verwaltungskooperation nicht zu beanstanden ist. difuDie Zulässigkeit der Übertragung von Landesregulierungsaufgaben im Energiesektor auf die BNetzA.ZeitschriftenaufsatzDM06050335VersorgungStromEnergieEnergierechtBundeslandVerwaltungsabkommenErdgasRegulierungOrganleiheBundesnetzagenturRegulierungsbehördeVerwaltungskooperation