Kaufhold, GudulaPothmann, Jens2017-11-212020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920161436-1450https://orlis.difu.de/handle/difu/262603Die Statistik zu den Gefährdungseinschätzungen der Jugendämter (§ 8a Abs. 1 SGB VIII) belegt, dass der Schwerpunkt der von den Verfahren betroffenen Minderjährigen nach wie vor auf dem Säuglings- und Kleinkindalter liegt. Zugleich hat sich die Zahl der "8a-Fälle" bei Jugendlichen zwischen 2012 und 2014 anteilig am stärksten erhöht. Diese Entwicklung zeigt, dass sich "Kinderschutz" keineswegs ausschließlich auf Klein- und Kleinstkinder bezieht, sondern die Jugendämter ihren Aufgaben im Rahmen des staatlichen Wächteramtes auch gegenüber Jugendlichen nachkommen. Das kann beispielsweise bei (lebens)bedrohlichen Eskalationen in Fällen psychischer Erkrankungen oder bei Suchtmittelabhängigkeiten der Fall sein oder auch bei suizidalen Krisen, die ein Intervenieren der Kinder- und Jugendhilfe erforderlich machen, wenn Sorgeberechtigte nicht oder nicht angemessen reagieren können oder wollen.Gefährdungseinschätzungen bei Jugendlichen - ein Blick in die 8a-Statistiken der Jugendämter.ZeitschriftenaufsatzDMR160495SozialwesenSozialarbeitKindSchutzJugendhilfestatistikJugendamtGefährdungseinschätzungKinderschutzAltersgruppeFallzahlVernachlässigungMisshandlungSexuelle Gewalt