2015-11-262020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252015https://orlis.difu.de/handle/difu/211190Das Bundesmeldegesetz (BMG) ersetzt ab dem 1. November 2015 das bisherige Melderechtsrahmengesetz. Damit steht erstmalig eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für die Arbeit der Meldebehörden zur Verfügung. Durch das BMG ändern sich zahlreiche Vorschriften im Meldewesen, was wiederum Auswirkungen auf die Arbeitsprozesse in den Meldebehörden hat. So bedeuten z. B. der Umgang mit Wohnungsgeberbestätigungen sowie die Einrichtung von bedingten Sperrvermerken zusätzliche Arbeitsschritte. Gleichzeitig gehen mit dem digitalen Austausch von Daten Vereinfachungen einher. Die KGSt hat die im August 2015 vorliegenden Informationen aufgegriffen und mit einer Arbeitsgruppe des KGSt-Prozessnetzwerks anhand von Prozessmodellierungen konkretisierAuswirkungen des neuen Bundesmeldegesetzes auf die Prozesse im Meldewesen. Erfahrungen und Ergebnisse aus dem KGSt-Prozessnetzwerk.Graue LiteraturDB2489KommunalverwaltungBehördeVerwaltungsverfahrenVerwaltungsorganisationBundesmeldegesetz (BMG)