Schink, Alexander2012-03-062020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520120012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/124590Die Wettbewerbslage der deutschen Stahlindustrie ist schwierig. Umweltschutzanforderungen müssen auch darauf Rücksicht nehmen, zugleich aber auch ein hohes Umweltschutzniveau gewährleisten. Für die Genehmigung von Anlagen der Stahlindustrie bereiten Feinstaubemissionen zunehmend Probleme. Mit der Verbesserungsgenehmigung des § 6 Abs. 3 BlmSchG hat der Gesetzgeber ein Verfahren gefunden, in derartigen Fällen zugleich die Umweltschutzsituation zu verbessern und den Unternehmensstandort zu sichern und fortzuentwickeln (4.). Aus der Industrieemissionsrichtlinie werden sich für Genehmigung und Betrieb von Industrieanlagen neue Anforderungen ergeben, die auch für die Stahlindustrie Bedeutung haben (3.). Vor allem aber wird die Genehmigungspraxis zukünftig noch stärker durch das Vebandsklagerecht der Umweltverbände geprägt werden, das nach der Triangel-Entscheidunng des EuGH vom 12.05.2011 eine umfassende Kontrolle von immissionsschutzrechtlichen Zulassungsentscheidungen ermöglicht (2.). Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert, die näheren Rahmenbedingungen und die prozessuale Begleitung des Verbandklagerechts neu zu regeln.Neue Rechtliche Anforderungen an Genehmigung und Betrieb von Anlagen in der Stahlindustrie.ZeitschriftenaufsatzDA00265StahlindustrieBundesimmissionsschutzgesetzUmweltschutzrechtGefahrenabwehrLuftverunreinigungEmissionUmweltschutzBetriebseinstellungAnlagengenehmigungAnlagenbetreiber