Hildebrand, AndréPfeifer, Tore-DerekSpens, Wilfried2005-07-012020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252005https://orlis.difu.de/handle/difu/155290Gemäß Anhang 1 zur Eigenkontrollverordnung sind die Betreiber von Abwasseranlagen verpflichtet, die Probenahmen und Analysen unter Beachtung der analytischen Qualitätssicherung durchzuführen. Die Erfüllung der Forderung kann unter anderem durch die Einführung einer qualitätsgesicherten Eigenkontrolle, entsprechend den in der Handlungsempfehlung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg definierten Rahmenbedingungen, umgesetzt werden. Der Nachweis der Eigenüberwachung durch den Anlagenbetreiber dient dann der Wasserbehörde zur Überprüfung der wasserrechtlichen Anforderungswerte. In dem Beitrag werden Voraussetzungen und Vorgehensweisen der qualitätsgesicherten Eigenkontrolle genannt. difuQualitätsgesicherte Eigenkontrolle zur Unterstützung der amtlichen Überwachung kommunaler Kläranlagen.ZeitschriftenaufsatzDI0548027EntsorgungAbwasserAbwasseranlageKläranlageAbwasserbehandlungAbwasserreinigungÜberwachungVerfahrensablaufZweckverbandQualitätssicherungAnlagenbetreiberEigenkontrolleFallbeispielErfahrungsbericht